Göttingen/Northeim (are) An einer Ausbildung zu diesem Thema nahmen auch Helfer unseres Ortsverbandes teil. Ziel der Ausbildung ist es, die angehenden Einsatzkräfte in die Lage zu versetzen, an einer Einsatzstelle CBRN-Gefahren zu erkennen, das hieraus resultierende Risiko abzuschätzen und sich richtig zu verhalten.
Durchgeführt wurde die Ausbildung im Ortsverband Northeim. Hierbei legt das THW die Dienstvorschrift DV 500 zu Grunde, die auch in den Feuerwehren zur Anwendung kommt. Einsatzkräfte des THW können ihren Einsatzauftrag nur bis zur sogenannten Körperschutzform 2 durchführen.
Dazu eine nähere Erläuterung: Die Form 2 besteht aus einem leichten Einwegschutzanzug, der über der Einsatz oder speziellen Unterbekleidung getragen wird, bzw. einem Schutzanzug mit einer aufnehmenden / filtrierenden (semipermeablen) Membran. Der Anzug soll an den Übergängen (Atemschutzmaske, Schutzbrille, Handschuhe und Stiefel) abgedichtet werden. Diese Schutzart schützt ausschließlich gegen eine Kontamination mit festen und begrenzt auch mit flüssigen Stoffen, Aerosolen sowie gasförmigen Stoffen.
Sie stellt einen erweiterten Kontaminationsschutz dar, ist aber nur eingeschränkt gasdicht. Ist die Dichtigkeit gegen Gase notwendig, muß die Körperschutzform 3 getragen werden. Dies ist im THW nicht vorgesehen.