Stellvertretender Ortsbeauftragter
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte, kurz StvOB, führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit.
Markus Bornscheuer
Stellvertretender Ortsbeauftragter
E-Mail: stvob(at)thw-goettingen.de- Der stv. OB ist gegenüber dem Ortsbeauftragten für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich.
- Der stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, in dem er insbesondere
- Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt
- die Ausbildung gegebenenfalls durchführt bzw. überwacht
- Der stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er entsprechend zu melden.
- Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung des OV-Stabes gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten feststellt und meldet,
- Einheiten und Teileinheiten anforderungs- und fachgemäß entsendet,
- die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt,
- Verbindung zum Anforderer bzw. Bedarfsträger und gegebenenfalls zur übergeordneten THW LuK aufnimmt ,
- entsendet Fachberater im Auftrag des Ortsbeauftragten,
- die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in Behördenstruktur absetzt,
- die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert,
- die OV Logistik für die eigenen Einheiten, bzw. für bereitgestellte Einheiten regelt
- Der stv. Ob koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Ortsverband und Jugendgruppe, indem er insbesondere:
- Kontakt zu den Jugendbetreuern und den Jugendgruppenleitern hält,
- die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt
- die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer unterstützt.